„Wie kann ich eine Frage stellen?“

Bei jeder Online-Auktion steht Ihnen auch die Möglichkeit zur Verfügung, uns eine E-Mail zu senden, oder während unseren Öffnungszeiten mit uns zu telefonieren.

„Wie läuft die Online-Auktion ab?“

Wenn Sie auf ein ausgebotenes Objekt bieten möchten, müssen Sie sich zunächst erfolgreich registrieren. Anschliessend wählen Sie die Auktion, bei der Sie mitbieten möchten aus und tragen in das Feld den Betrag ein, den Sie bereit sind zu bieten. Der Gebotsbetrag muss mindestens dem Minimalgebot entsprechen. Ist Ihr Gebot nach Ablauf der Auktionsdauer (Ende der Auktion oder 5 Minuten nach dem letzten Gebot) das Höchstgebot, erhalten Sie von uns eine E-Mail, dass Sie den Zuschlag erhalten haben. Nach Zahlung können Sie das ersteigerte Objekt abholen, bzw. wird es Ihnen zugesandt.

„Was bedeutet: Auktion endet 5 Minuten nach Abgabe des letzten Gebotes?“

Wenn für eine Auktion zum Beispiel als Ende der 15.12.2012 um 07:45:00 Uhr angegeben ist (oder 5 Minuten nach dem letzten Gebot), bedeutet dies bei einem Gebot, welches am 15.12.2012 um 07:44:52 Uhr abgegeben wird, dass die Dauer der Auktion automatisch um 5 Minuten verlängert und ein neues Ende auf 07:49:52 Uhr festgesetzt wird. Das letzte Gebot muss mindestens 5 Minuten bestand haben, erst dann wird der Zuschlag erteilt.

„Der Versteigerer hat eine Uhr eingestellt, es wurden Gebote bis zu 1′000.- CHF abgegeben. Die Uhr ist aber 2′000.- CHF wert. Muss der Versteigerer die Uhr tatsächlich für 1′000.- CHF abgeben?”

Ja. Angebote in unserer Online-Auktion sind bindend. Darin besteht gerade das Wesen unseres Marktplatzes.

„Ich habe aus Spass bei einer Uhr für 1500.- CHF mitgeboten. Muss ich das wirklich zahlen?”

Spassgebote gibt es bei uns nicht. Sie sind verpflichtet den Kaufpreis zu bezahlen.

„Kann ich mein Gebot widerrufen?“

Gemäss unseren Auktionsbedingungen sind Sie an Ihr Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot erlischt. Ein Widerruf des Gebotes ist nicht möglich.

„Ich bin bei einer Auktion überboten worden, nun meldet sich der Versteigerer nach Angebotsende bei mir und bietet mir für mein damaliges Gebot diesen Artikel, oder einen zweiten identischen Artikel an. Darf die Firma das? Und muss ich dieses annehmen?”

Wir dürfen dies tun – es handelt sich hier um eine Funktionalität unserer Plattform welche sich „Angebot an Mitbietende” nennt. Jedoch haben Sie keine Pflicht, das Angebot anzunehmen.

„Ich wohne im Ausland und habe nun eine Rechnung vom Zoll erhalten. Muss ich das bezahlen?”

Ja. Als Importeur der Ware müssen Sie auch Zoll und allfällige Mehrwertsteuer bezahlen.

„Habe ich ein Widerrufsrecht bei Käufen, die ich bei dem Versteigerer getätigt habe?”

Nein, in der Schweiz haben Sie grundsätzlich nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn die Ware (objektiv) mangelhaft ist und wir uns weigern, die Mängel innert nützlicher Frist zu beheben oder Ersatz zu leisten („Wandlung”).

„Darf ich als Unmündiger auch mitsteigern?”

Grundsätzlich sind Unmündige nicht berechtigt, bei LABHART Chronometrie & Goldschmiede Mitglied zu werden. Tun sie dies unter Umgehung dieser Bestimmungen trotzdem, sind sie zur Erfüllung der Verträge verpflichtet, wenn sich der Vertragswert im Rahmen ihres Taschengeldes bewegt und sie die Tragweite ihres Handelns erkennen konnten, oder wenn die Eltern in das Geschäft vor- oder nachher eingewilligt haben.

„Der Versteigerer hat mein Konto gesperrt, dürfen die das einfach so?”

Gemäss den Auktionsbedingungen sind wir berechtigt, die Eröffnung von Konti ohne Angabe von Gründen zu verweigern und bestehende Konti ohne Angabe von Gründen zu schliessen.