Auktionsbedingungen
Durch die Teilnahme an der Online-Auktion unterzieht sich der Bieter den nachstehenden Auktionsbedingungen von LABHART Chronometrie & Goldschmiede (“Versteigerer”):
-
1. Rechtsstellung der Parteien
Die Steigerungsobjekte werden durch den Versteigerer versteigert. Der Zuschlag erfolgt an den vom Versteigerer im Rahmen der Auktion anerkannten Höchstbietenden (der “Käufer”) in Schweizer Franken, wodurch ein Kaufvertrag zwischen dem Versteigerer und dem Käufer abgeschlossen wird.
-
2. Aufgeld
2.1 Nebst dem Zuschlagspreis und der MWST ist vom Käufer auf den Zuschlagspreis kein Aufgeld zu entrichten.
2.2 Alle Objekte sind vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig, d.h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis dazu gerechnet. Käufer, die eine rechtsgültige abgestempelte Ausfuhrdeklaration beibringen, erhalten die MWST rückvergütet.
-
3. Haftungsausschluss
3.1 Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden.
3.2 Die Beschreibung der Objekte erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Während der Auktion besteht die Möglichkeit, die Gegenstände zu besichtigen.
3.3 Unter Vorbehalt von nachfolgender Ziff. 4 wird jede Haftung für Rechts- und Sachmängel wegbedungen.
-
4. Garantie
Die Garantie gilt ab dem Tag des Zuschlages für den vereinbarten Zeitraum, gemäss Umschreibung des Steigerungsobjekts.
-
5. Teilnahme der Online-Auktion
5.1 Die Teilnahme an der Online-Auktion dürfen nur in eigenem Namen vorgenommen werden.
5.2 Minderjährige sind an der Online-Auktion nicht berechtigt.
5.3 Der Versteigerer behält sich das Recht vor, nach freiem Ermessen jeder Person die Teilnahme an der Online-Auktion zu untersagen.
5.4 Bieter müssen sich für die Teilnahme vor einer Online-Auktion einmalig mittels des dafür vorgesehenen Formulars registrieren.
-
6. Versteigerung
6.1 Die Abgabe eines Gebots anlässlich der Versteigerung bedeutet eine verbindliche Offerte. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird.
6.2 Es steht dem Versteigerer frei, ein Angebot ohne besondere Gründe abzulehnen. Ebenso steht es dem Versteigerer frei, Steigerungsgegenstände ohne Verkauf zuzuschlagen oder zurückzunehmen.
6.3 Steigerungsangebote von Kaufinteressenten, die einer Auktion nicht „online“ beiwohnen können, werden bis 48 Stunden vor Ende der Steigerung schriftlich entgegengenommen.
6.4 Der Versteigerer haftet nicht für Gebote, die durch technische Probleme nicht registriert oder akzeptiert wurden.
-
7. Eigentumsübergang
Das Eigentum an einem ersteigerten Objekt geht auf den Käufer über, sobald der Kaufpreis vollständig bezahlt ist und der Versteigerer diese Zahlungen dem entsprechenden Objekt zugeordnet hat.
-
8. Abholung/Lieferung der ersteigerten Objekte
8.1 Die ersteigerten Gegenstände können vom Käufer nach Abschluss der Online-Auktion während der Öffnungszeiten auf eigene Kosten abgeholt werden.
8.2 Lieferungen auf dem Postweg erfolgen an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Für Lieferungen innerhalb der Schweiz übernimmt der Versteigerer die Verpackungs- und Versandkosten.
8.3 Bei Lieferungen ins Ausland übernimmt der Besteller die Versandkosten sowie angefallene Zoll- und sonstige Abgaben.
8.4 Die Lieferung erfolgt auf Risiko des Bestellers.
8.5 Der Versteigerer ist erst nach Bezahlung des vollen Kaufpreises zur Lieferung/Herausgabe verpflichtet.
-
9. Bezahlung der ersteigerten Objekte
9.1 Die Bezahlung aufgrund eines Zuschlags für ein ersteigertes Objekt hat innert 7 Tagen nach Eingang der E-Mail, mit welcher der Versteigerer den Zuschlag bestätigt zu erfolgen.
9.2 Im Kaufpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer dazu gerechnet.
9.3 Der Kaufpreis (& ev. Versandkosten) ist auf das nachbenannte Bankkonto von Versteigerer einzuzahlen oder zu überweisen:
St. Galler Kantonalbank
Swift/BIC-Code: KBSGCH22
IBAN: CH33 0078 1231 0346 4461 8
Zugunsten von:
LABHART Chronometrie & Goldschmiede
Inhaber Romano Prader
Neugasse 48
9000 St. Gallen9.4 Ist der Käufer im Zahlungsverzug, wird auf den Rechnungsbetrag ein Verzugszins von 5% p.a. erhoben.
9.5 Leistet der Käufer die geschuldete Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig, kann der Versteigerer zudem weiterhin Erfüllung des Kaufvertrags verlangen oder ohne Fristansetzung auf Leistung des Käufers verzichten und vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; letzteren falls ist der Versteigerer auch berechtigt, das Objekt ohne Beachtung eines Mindestverkaufspreises entweder freihändig oder anlässlich einer Auktion zu verkaufen und den Erlös zur Reduktion der Schulden des Käufers zu verwenden. Ein allfälliger über dem ursprünglichen Zuschlagspreis liegender Verkaufspreis wird an den Verkäufer ausbezahlt. Der Käufer haftet dem Versteigerer für allen aus der Nichtzahlung bzw. Zahlungsverspätung entstehenden Schaden.
-
10. Verschiedene Bestimmungen
10.1 Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Fotografien und Abbildungen von verkauften Objekten in den eigenen Publikationen und in den Medien zu veröffentlichen und damit Werbung zu betreiben.
10.2 Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen an der Online-Auktion geschlossenen Kaufvertrags. Abänderungen sind nur mit schriftlichem Einverständnis vom Versteigerer verbindlich.
10.3 Die vorliegenden Auktionsbedingungen und alle Änderungen daran unterliegen Schweizer Recht.
10.4 Für die Beurteilung von Streitigkeiten (unter Einschluss der Geltendmachung von Verrechnungen und Gegenforderungen), welche aus oder im Zusammenhang mit diesen Auktionsbedingungen (einschliesslich deren Gültigkeit, Rechtswirkung, Auslegung oder Erfüllung) entstehen, sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons St. Gallen zuständig. Der Versteigerer ist aber berechtigt, ein Verfahren vor jedem sonst zuständigen Gericht anhängig zu machen.